Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Was brauche ich für eine logopädische Therapie?
Antwort: Bei einem Facharzt (Kinderarzt, HNO, Neurologe usw.) bekommen sie eine Heilmittelverordnung Nr. 13 für Sprach-, Sprech,- Stimmtherapie.
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Was brauche ich für eine Lerntherapie?
Antwort: Bei logopädischer Ursache siehe 1.
Antwort: Bei sonstiger Ursache muss die Therapie als Selbstzahler abgerechnet werden.
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Was brauche ich für das Neurofeedback?
Antwort: Bei logopädischem Befund siehe 1.
Antwort: Bei sonstiger Ursache muss die Therapie als Selbstzahler abgerechnet werden.
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Welche Kassen können wir abrechnen?
Antwort: Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, vereinzelt auch über das Jugendamt.
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Wie beginnt eine Therapie?
Antwort: Eine Therapie beginnt mit einem Erstgespräch und einer Befunderhebung (bitte vorher eine Heilmittelverordnung anfordern. Für eine Terminvereinbarung rufen sie bitte zu den üblichen Geschäftszeiten in der Praxis an (08131/454987).
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Können auch Hausbesuche vereinbart werden?
Antwort: Wenn ein Hausbesuch verordnet ist, so besuchen wir die Patienten auch im Heim oder am Wohnort.
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Welche Patienten können einen Hausbesuch verordnet bekommen?
Antwort: Alle Patienten (auch Kinder), die gesundheitlich schwer betroffen sind und nicht in die Praxis kommen bzw. nicht gebracht werden können.